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Die Verlobung – alles, was Sie schon immer darüber wissen wollten!

Die Verlobung ist für manche fast noch spannender, als die Hochzeit an sich. Denn man weiß nie genau, wann es so weit ist und der Partner einen Heiratsantrag macht. Aber was bedeutet es eigentlich, sich zu verloben? Gibt es hier schon bestimmte Regeln, die man beachten muss, oder kann man sagen, dass die Verlobung eher einfach nur das Versprechen zwischen zwei Partnern ist, sich in der nächsten Zeit zu heiraten? Braucht man einen Verlobungsring, damit die Verlobung offiziell ist und wie wird sie gefeiert?
Was, wenn man sich verlobt, dann aber doch nicht heiraten möchte? Oder wenn die Verlobung aufgrund von Betrug durch den Partner aufgelöst wird?
Viele Fragen zu diesem wichtigen Moment im Leben eines Paares – hier gibt es die Antworten!

Wann verlobt man sich?
Ein Paar verlobt sich nur dann, wenn sich beide sicher sind, dass sie mit dem anderen eine Ehe eingehen möchten. Eine Verlobung ist keine gute Idee, um einen Partner an sich zu binden, obwohl die Beziehung nicht stabil ist. Klar, das Leben ist auch in einer glücklichen Beziehung mal schwierig und es läuft nicht immer alles wie geschmiert. Heiraten sollten Sie trotzdem nur dann, wenn Sie sich wirklich vorstellen können, das Leben gemeinsam zu verbringen. Die Verlobung ist dann der erste Schritt hierzu.

Wie verlobt man sich?
Eine Verlobung bedeutet, dass ein Partner dem anderen einen Heiratsantrag macht. Früher wurde dies auch Verlobungsantrag genannt, im Grunde beschreiben diese beiden Begriffe aber genau das gleiche. Wer den Heiratsantrag macht, ist eine Sache des Paares, oft ist es so, dass der Mann die Frau fragt, aber in den letzten Jahren ist es auch oft so gewesen, dass Frauen ihre Partner gefragt haben. Natürlich gibt es hier keine Regel, wer fragen muss. Meist sprechen die Partner irgendwann mal über das Thema und finden so heraus, wie sie es handhaben möchten. Und wenn einmal klar ist, wer irgendwann einmal fragen wird, dann heißt es, warten…

Die Verlobung feiern?
Eine Verlobung muss nicht zwangsläufig gefeiert werden. Aber sicherlich möchte jedes Paar Familie und Freunde an dem wichtigen und schönen Ereignis teilhaben lassen. Das Wichtigste ist natürlich, dass die Verlobung an sich ein wunderschönes Ereignis ist, an das sich beide gerne erinnern. Ob man dies dann hinterher noch einmal in kleinerem Rahmen mit Freunden und Familie feiern möchte, ist jedem selbst überlassen.

Ohne Verlobungsringe geht es nicht, oder?
Doch, es geht auch ohne Verlobungsringe. Die Juweliere freuen sich zwar jedes Jahr wieder, wenn der Frühling kommt und die Verlobungsangebote im Schaufenster stehen. Trotzdem muss man zu einer Verlobung keinen Ring anbieten. Es kann rein theoretisch auch alles mögliche andere sein – oder einfach gar nichts. Viele Paare entscheiden sich heute auch für diese Variante und zeigen, dass sie für ihre Liebe keinen Ring brauchen. Wer möchte, der kann statt einem Ring auch ein anderes Schmuckstück nehmen.
In manchen Fällen ist es auch so, dass nur die Frau einen Ring vom Mann bekommt, dieser selbst aber keinen Verlobungsring trägt. Am Besten entscheidet man sich vor einer Verlobung, wie man es halten möchte. Manche Frauen sind auch der Meinung, dass sie keinen Ring brauchen, vor allem, wenn man sich in einer Phase des Lebens verlobt, in der beide noch nicht so viel Geld haben.

Ringe zusammen auswählen oder nicht?
Schön ist es schon, vorher zu wissen, was der Partner oder die Partnerin sich unter dem idealen Verlobungsring vorstellt. Man kann ja einfach mal beim Juwelier vorbeischauen und zusammen herausfinden, was beiden gut gefällt.

Gibt es eine bestimmte Zeit zwischen Verlobung und Ehe?
Manche Paare verloben sich, heiraten dann nach 2 oder 3 Monaten, wieder andere lassen sich mehrere Jahre Zeit mit dem Heiraten, sind aber trotzdem verlobt. Es gibt tatsächlich keinen definierten Zeitraum, in dem man nach einer Verlobung zwangsläufig heiraten muss. Was sicherlich einige der älteren Generation noch kennen ist, dass ein Paar ungefäht ein Jahr nach der Verlobung heiraten sollte. Das war früher so üblich, das Jahr zwischen Verlobung und Hochzeit diente der Vorbereitung auf die Hochzeit, aber sicherlich auch, um zu zeigen, dass die Absichten der beiden Partner ernsthaft waren. Auch heute ist es zum großen Teil noch so, dass verlobte Paare circa ein Jahr nach der Verlobung die Hochzeit ausrichten. Einen Zwang dazu gibt es aber nicht.

Hat eine Verlobung rechtliche Folgen?
Wie oben bereits indirekt gesagt – die Verlobung verpflichtet nicht zur Heirat. Ein Paar, dass sich verlobt, heiratet idealerweise, aber wenn es sich doch dagegen entscheiden sollte, dann steht es beiden frei, die Verlobung zu lösen. Eine Verlobung ist also nicht rechtlich bindend. Niemand kann vor Gericht dazu gezwungen werden, einen Partner zu heiraten, wenn man sich vorher verlobt hat.
Übrigens kann auch ohne Verlobung geheiratet werden. In diesem Falle beschließt das Paar einfach die Hochzeit und feiert diese auch ziemlich zeitnah. Natürlich kann der Zeitraum zwischen der Bekanntgabe des Hochzeitstermines und der Hochzeit an sich auch als Verlobungszeit angesehen werden. Paare, die spontan beschließen, zu heiraten und dies beispielsweise in Amerika tun, sind aber eigentlich vorher nicht verlobt.
Die einzige rechtliche Besonderheit, die sich bei einer Verlobung ergibt, ist die Folgende: Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, an dem die beiden Verlobte beteiligt sind, müssen sie nicht gegeneinander aussagen, da sie rechtlich als „verwandt“ betrachtet werden.

Was passiert, wenn man die Verlobung lösen möchte?
Im Kontext des Lösens einer Verlobung hört man oft das Wort „Kranzgeld“. Dies bezeichnet Ausgaben, die einer oder beide Partner in Erwartung der Hochzeit getätigt haben. Das kann zum Beispiel der Kauf von Hochzeitskleidung oder auch das Buchen von Location und Essen sein. Wenn die Verlobung durch einen der Partner ohne wichtigen Grund gelöst wird, dann muss er dem anderen die entstandenen Kosten ersetzen. Hat beispielsweise ein Partner den anderen vor der Hochzeit betrogen und die Verlobung wird dann gelöst, wird dies als wichtiger Grund betrachtet. Der Partner, der fremdgegangen ist, kann nun nicht vom anderen erwarten, die entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen. Im Gegenteil- der betrügende Partner muss hier für die Kosten aufkommen. Ebenso können beide Partner erwarten, dass gegenseitig gemachte Geschenke zurückgegeben werden. Diese Ansprüche verjähren allerdings 2 Jahre nachdem die Verlobung gelöst wurde. Danach können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.

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