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Scheidung ja oder nein? Wenn die Ehe zur Gretchenfrage wird.

Laut Statistiken lässt sich jede zweite Ehe wieder scheiden – „uns passiert sowas nicht!“, denkt natürlich jedes Paar, das frisch heiratet. Aber irgendwann ist es manchmal dann doch so weit, dass es so viel Streit und Probleme in der Beziehung gibt, dass es mit der Partnerschaft und Ehe nicht weitergehen kann. Zunächst folgt die Trennung und einer der beiden zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Diese Phase läuft meist über mehrere Monate, in denen sich beide dann überlegen, ob man die Beziehung noch retten kann. Die Frage ist dann: Lassen wir uns scheiden, oder lieber nicht und warten ab, ob wir doch wieder zueinander finden?
Diese Frage ist manchmal nicht leicht zu beantworten, da sie sowohl emotional als auch finanziell enorme Bedeutung für ein Paar haben kann. Hier finden Sie einige Tipps zur Scheidung und zum Umgang mit dieser Situation in einer Partnerschaft.

Trennung ist nicht gleich Scheidung
Es ist natürlich für ein verheiratetes Paar immer schwieriger, sich zu trennen und dann auch scheiden zu lassen, als für unverheiratete Paare. Die Scheidung einer Ehe ist nicht nur ein bürokratischer und damit komplizierter Schritt, auch ist oft die emotionale Bedeutung hinter der Scheidung noch etwas größer, als bei einer Partnerschaft ohne Trauschein.
Die geschlossene Ehe mit allem was dazugehörte, wie zum Beispiel den Erinnerungen an eine schöne Hochzeit, wird der Vergangenheit angehören, eine Scheidung ist nicht so einfach umzukehren, wie eine Trennung.
Sehr emotionale Menschen neigen deswegen manchmal dazu, die Scheidung herauszuzögern und hoffen, dass sich die Beziehung doch noch zum Guten wenden wird. Leider funktioniert so etwas höchst selten, die Zeit, in der die Ehe noch nicht geschieden ist, die Partner aber bereits in Trennung leben, ist dann für beide eine schwierige und belastende Zeit.

Welche Argumente sprechen für eine Scheidung?
Oft ist es einfacher, die Scheidung einzureichen, wenn man vom Partner verletzt worden ist. Dazu gehört zum Beispiel Betrug durch den Partner. Wer seinen Partner in flagranti beim Seitensprung erwischt, dem fällt es in der Wut darüber oft einfacher zu sagen: “Ich möchte mich scheiden lassen!”, und dies dann auch wirklich durchzuziehen.
Sind Sie von der Untreue des Partners (Affäre, Betrug, Seitensprung) so verletzt, dass Sie wissen, dass Ihre Ehe keine Zukunft mehr hat, dann lassen Sie sich zügig scheiden. Die wenigsten Beziehungen überleben einen aufgedeckten Betrug des Partners. Ebenfalls spricht es deutlich für die Scheidung, wenn Sie bereits über Monate oder sogar Jahre in Trennung leben. Eine Scheidung ordnet die Verhältnisse, auch wenn Ihr Partner Ihnen weismachen möchte, dass es auch ohne Scheidung geht.

Wie funktioniert eine Scheidung?
Dem Gesetz nach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Damit ist gemeint, dass die eheliche Lebensgemeinschaft (also Beziehung) nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft jemals eintreten wird. Angenommen wird dies, wenn beide Partner ein Jahr in Trennung leben, oder wenn beide Partner einen Scheidungsantrag einreichen. Wenn die Ehe vor dem Trennungsjahr geschieden werden soll, kann ein Antrag auf unzumutbare Härte eingereicht werden. Die unzumutbare Härte muss in der Person des Ehepartners begründet liegen und wird je nach Gericht unterschiedlich weit gefasst. Es zählt zum Beispiel Misshandlung durch den Ehepartner oder schwerwiegender Betrug dazu. Es muss also nicht immer erst ein Jahr in Trennung gelebt werden, wenn die Scheidung eingereicht werden soll. Wenn beide Ehepartner einen Scheidungsantrag einreichen, wird die Scheidung als „einverständlich“ betrachtet. Dies ist natürlich der einfachste Weg, sich scheiden zu lassen. Das Paar reicht die Scheidungsunterlagen bei einem Anwalt ein, welcher dann die Scheidung auf den Weg bringt. Mittlerweile bieten Kanzleien auch Online-Scheidungen an, es ist aber empfehlenswerter, einen persönlichen Termin wahrzunehmen, denn die Online-Scheidung kostet genauso viel, wie eine „herkömmliche“ Scheidung mit Termin und ausführlicher Beratung.

Ich will mich scheiden lassen, mein Partner aber nicht!
Sie wollen sich scheiden lassen, aber der Partner oder die Partnerin stellt sich quer? Solche Fälle gibt es leider auch, sie stellen oft für den scheidungswilligen Partner ein außerordentliches Problem dar und sind emotional sehr belastend. Besonders, wenn keine unzumutbare Härte besteht und somit keine wirklich greifbare Handhabe zur schnellen Scheidung vorliegt. Rechtlich gesehen kann die Ehe nach drei Jahren der Trennung geschieden werden, auch wenn der Partner sich weigert, die Scheidung einzureichen. Das Trennungsjahr sollten Sie dokumentieren, indem Sie beim Einwohnermeldeamt Ihre Steuerklasse umändern lassen (auf Steuerklasse 4 im laufenden Jahr und auf Steuerklasse 1 im Jahr nach der Scheidung.) Natürlich ist es sehr belastend, den Partner von der Scheidung überzeugen zu wollen, aber hier nur abgewiesen zu werden. Gründe dafür sind oft finanzieller Art, Partner, die in einer Ehe nicht gearbeitet haben, profitieren natürlich mehr, je länger sie die Scheidung hinauszögern. Anders sieht die Sache aus, wenn das Paar einen Ehevertrag hat – hier kann durch eine Verzögerung der Scheidung nicht unbedingt ein finanzieller Vorteil erlangt werden.

Die Folgen einer Scheidung
Wenn Sie Ihre Ehe scheiden lassen, dann sollten Sie auch wissen, was mit der Scheidung auf Sie zukommt. Für die meisten am wichtigsten sind sicherlich die Vermögensauseinandersetzung und die Regelung im Bezug auf gemeinsame Kinder.
Was das Finanzielle betrifft, so haben Sie je nach Ehemodell (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) andere Regelungen, Informationen hierzu finden sie hier: Der Ehevertrag.
Ein Ehevertrag regelt zumindest schon einmal außergerichtlich einige Scheidungsfolgen, sodass Sie sich diese dann während des Scheidungsprozesses ersparen können. Desweiteren geht es um Rentenansprüche, sowie den Verlust des Ehegattensplittings (soweit in Anspruch genommen).
Im Bezug auf gemeinsame Kinder wird ein Sorgerecht sowie ein Umgangsrecht geregelt.
Zudem muss die Frage des Unterhaltes für eines oder mehrere gemeinsame Kinder geregelt werden, eine Frage, die oft mit viel Diskussion und manchmal auch Streit verbunden ist.
Wohnt das Paar in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus, dann wird dieses per richterlichem Beschluss einem der Partner zugestanden. Auf Antrag können auch weitere Dinge anwaltlich geregelt werden.

Alles in Allem ist eine Scheidung nie etwas Angenehmes und es ist im Sinne beider Partner sie so schnell wie möglich durchzusetzen, wenn klar ist, dass die Beziehung keine Zukunft mehr hat. Alles Andere wäre unnötige Quälerei, Sie sollten sich auch von Ihrem Partner / Ihrer Partnerin nicht unter Druck setzen lassen, die Ehe auf dem Papier aufrecht zu erhalten, wenn Sie dies nicht möchten.

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